AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Zauberkünstler Nico Studer
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Honorar
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Das Honorar für die Darbietung am abgemachten Datum wird nach dem Auftritt per Rechnung, ausgestellt vom Zauberkünstler Nico Studer, oder Bar beglichen.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung des Honorars ohne jegliche Abzüge.
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Im Honorar sind sämtliche Unkosten für Anfahrt, Material und die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer enthalten.
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Programm
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Die Programmgestaltung liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Künstlers. Wünsche des Veranstalters können nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
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Der Veranstalter stellt angemessene Umkleidemöglichkeiten für den Künstler zur Verfügung.
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Sorgfaltspflicht & Vertragsverletzung
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Beide Parteien verpflichten sich, die Veranstaltung sorgfältig vorzubereiten. Bei vom Auftraggeber verschuldeten Verzögerungen mit einer Dauer von mehr als 60 Minuten über die vereinbarte Zeit hinaus, wird ein Aufschlag von Fr. 200.- je angefangene halbe Stunde erhoben.
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Bei Ausfall des Programms bis 2.5 Stunden nach der vertraglich vereinbarten Zeit aufgrund von Umständen, die der Künstler nicht zu vertreten hat, gilt dies als Verhinderung der Darbietung. Solche Umstände entbinden nicht von der Zahlung des Honorars.
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Keine Forderungen gegen den Künstler entstehen, wenn die Darbietung aufgrund von Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat (einschließlich Krankheit), ausfallen muss. Im Krankheitsfall bemüht sich der Künstler um gleichwertigen Ersatz.
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Konventionalstrafen aus Vertragsverletzungen sind auf eine Höchstgrenze in Höhe des Honorars begrenzt. Ausgenommen sind Eingriffe durch höhere Gewalt, die keine Partei zum Schadenersatz berechtigen.
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Stornierung
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Stornierungen durch den Kunden unterliegen folgenden Gebühren: i) Über 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Keine Gebühr ii) 30-59 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 25% der Gesamtrechnung iii) 15-29 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 50% der Gesamtrechnung iv) Weniger als 15 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 100% der Gesamtrechnung
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Salvatorische Klausel Beide Parteien erklären sich durch Unterschrift des Vertragsformulars mit den getroffenen Vereinbarungen dieser AGB einverstanden. Ungültigkeit einer Klausel berührt nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages.
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Sonstiges
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Die Honorarversteuerung obliegt allein dem Künstler.
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Foto- und Videoaufnahmen für private oder betriebsinterne Zwecke sind grundsätzlich gestattet. Das Urheberrecht der gesamten Darbietung liegt jedoch beim Künstler. Veröffentlichungen von Bildmaterial erfordern die Erlaubnis des Künstlers.
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Im Streitfall gelten diese AGB. Dennoch können beide Parteien nach eigenem Ermessen eine Lösung finden.
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